Unser Informationsservice zum Thema

SCHMERZMITTEL

Vorwort: Wir stehen mit keiner pharmazeutischen Firma in vertraglicher Beziehung, auch gibt es keinerlei Gründe für Gefälligkeiten (weil z.B. ein Arzneimittel früher gegen Entgelt klinisch geprüft wurde). Die Nennung von Präparaten, die mit ® gekennzeichnet sind, erfolgt also nicht in Werbeabsicht, sondern weil selbst bei Ärzten oft der Handelsname bekannter als der jeweilige Wirkstoff ist. Daß auch noch andere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auf dem Markt sind, ergibt sich aus dem Zusatz "z.B.". Sollte sich eine Firma benachteiligt fühlen, weil ihr Mittel nicht erwähnt wird, so fügen wir dieses auf Wunsch gerne ein, E-Mail reicht aus!

Schmerzmittel können auch vorbeugend eingenommen werden, wenn Schmerzen erwartet werden, so etwa vor dem Ziehen eines Zahnes. Die örtliche Betäu bung des Zahnarztes klingt relativ schnell ab und dann kommen die Schmerzen. Wenn man z.B. kurz vor dem Ziehen des Zahnes ein sog. peripher wirkendes, also am Ort der Schmerzentstehung wirkendes Schmerzmittel einnimmt, so bilden sich erst gar nicht die Botenstoffe, die dann den Schmerz auslösen. Geeignet sind nichtsteroidale (= nicht kortisonhaltige) Antirheumatika (siehe unten). Theoretisch gilt dies auch für ASS (z.B. Aspirin®), aber dieses Schmerzmittel vermag die Blutungszeit zu verlängern, was in dieser Situation (Ziehen eines Zahnes) nicht besonders nützlich ist.

Schmerzmittel bei bestehenden Schmerzen

Am Anfang des 3-Stufenschemas (Tab. 1.1) steht die Therapie mit nicht-opioide n (= nicht Opium-ähnlichen), vorwiegend peripheren (= am Ort der Schmerzentstehung wirkenden) Schmerzmittel.
Wenn dadurch keine zufriedenstellende Schmerzlinderung erreicht werden kann, ist zusätzlich ein schwach zentralwirksames, opioidhaltiges Schmerzmittel
(= im Rücken mark /Gehirn wirkendes, Opium-ähnliches Schmerzmittel) indiziert. Eine Kombination von einem peripher und zentral wirkenden Schmerzmittel verbessert die Analgesiequalität (= schmerzlindernde Wirkung), da sich die Effekte aufgrund der unterschiedlichen Wirkprinzipien addieren. Bei ungenügender Wirksamkeit der schwachen Opioide müssen diese durch stark zentral wirkende Schmerz mittel ersetzt werden.
Unter Einhaltung sorgfältiger Auswahlkriterien ist der Einsatz von Opioide
n (= Opium-ähnlichen Schmerzmittel) auch bei der Behandlung von chronischen Schmerzzuständen nicht-tumorbedingter Genese (= Ursache) wie z.B. schwere Schmerzen bei degenerativen Gelenkveränderungen wie auch Osteoporose, Deafferenzierungsschmerz und postzosterische Schmerzen, neurogener- neuropathischer Schmerz oder zentraler Schmerz) gerechtfertigt (Portenoy et Foley 1986 und 1990, Sorge et al 1991, Zenz et al 1990).

Tabelle -1- WHO-Stufenschema für die Behandlung mit einem Schmerzmittel bei chronischen Schmerz en.

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In diesem Stufenschema ist auch die Möglichkeit einer adjuvanten (= Therapie mit Begleitmedikamenten) (Antiemetika (= Mittel gegen Übelkeit), Säureblocker, Laxanzien (= Abführmittel)) oder mit sogenannten Ko-Analgitika (Kortikosteroide, Antikonvulsiva (= Mittel gegen die Fallsucht, krampflösend), Myotonolytika (= Mittel zur Muskelentspannung), Psychopharmaka (= Mittel die auf die Psyche wirken)) berücksichtigt.
Erstere dienen der Vorbeugung oder Behandlung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, letztere werden in der medikamentösen Schmerztherapie ergänzend oder als alleinige Behandlungsstrategie eingesetzt.

Eine schmerzdistanzierende Medikation mit Ant idepressiva (= Mittel gegen Depressionen) und / oder Neurolept ika (= Mittel gegen psychische Erkrankungen) ist regelmäßig in allen Stufen sinnvoll. Die affektiv (= die Gefühlsansprechbarkeit betreffende) distanzierende Wirkung führt zur Anhebung der Schmerzschwelle und entfaltet dadurch einen analgetischen (= schmerzstillenden), Schmerzmittel-potenzierenden (= Verstärkung des schmerzstillenden Effektes von gleichzeitig eingenommenen Schmerzmittel) und Schmerzmittel-sparenden Effekt. Darüber hinaus lassen sich sekundär entstandene depressive Neigungen (aber auch primäre, schmerzunabhängige) meist günstig beeinflussen. Durch parenterale Applikation (= nicht über Magen oder Darm zugeführte Verabreichung) (z.B. Infusionstherapie) wird ein rascherer Wirkungseintritt erzielt, eine Stimmungsaufhellung zeigt sich häufig schon nach wenigen Tagen.

Mischpräparate (= Schmerzmittel mit mehreren Wirkstoffen) sollten wegen des erhöhten Risikos bei mißbräuchlicher Überdosierung (Abhängigkeit, allergische Reaktionen, Toxizität (= Giftigkeit) nicht gegeben werden. Primär sollte die Verwendung eines Monopräparats (= Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff) angestrebt werden.

Kombinationen sind jedoch dann sinnvoll, wenn jeder Arzneistoff zur beabsichtigten analgetischen (= schmerzlindernden) Wirkung beiträgt oder die unerwünschten Wirkungen seines Kombinationspartners vermindert.

Mögliche Interaktionen (= Wechselwirkungen) sind bei den einzelnen Arzneistoffen unbedingt zu beachten. Die Einzelkomponenten müssen sich hinsichtlich Wirkungseintritt, Wirkungsdauer und Dosierungsintervall optimal ergänzen.

Als relativ unbedenklich ist eine Kombination von Paracetamol (z.B. ben-u-ron®) und Acetylsalicylsäure (z.B. Aspirin®) einzustufen, da keine wesentlichen Interaktionen zu befürchten sind und die Wirkungsdauer nahezu gleich ist (additive analgetische Wirkung). Als Analgetikum mit geringster sensibilisierender Potenz erlaubt der Zusatz von Paracetamol beispielsweise eine Einsparung des Acetylsalicylsäure-Anteils, der wiederum für eine Magenunverträglichkeit verantwortlich sein kann. Entsprechende Betrachtungen lassen sich natürlich auch für den anderen Kombinationspartner anstellen. Antiphlogistisch-antipyretisch (= entzündungs-/fieberhemmende) wirksame Schmerzmittel (NSAIDs) sollten andererseits nicht miteinander kombiniert werden. Eine sinnvolle Kombination ist die Verordnung eines peripher angreifenden Analgetikums mit zentral wirkenden Opioid en (z.B. Paracetamol mit Codein oder Tramadol). Die Kombination von einem schwachen mit einem starken opioidhaltigen Schmerzmittel ist kontraindiziert (= gegenangezeigt).

Tabelle -2- Schmerzmittel in der allgemeinen Schmerztherapie

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1) Nicht- opioide Schmerzmittel

Nichtsaure antipyretische (= fiebersenkende) Schmerzmittel:

Saure antiphlogistische (= entzündungshemmende) und antipyretische Schmerzmittel (sog. nichtsteroidale Antirheumatika = NSAIDs ):

Nichtsteroidale Antirheumatika der neueren Generation, sog. COX-2 Inhibitoren, auch antiphlogistisch (= entzündungshemmend) wirkend, magenschonend:

Möglicherweise wird aber die ganze Gruppe wieder vom Markt genommen, da diese Schmerzmittel, zumindest bei längerer Anwendung, das Herzinfakt- und Schlaganfallrisiko erhöhen.

Nicht -opioide Schmerzmittel ohne antiphlogistischem und antipyretischem Effekt:

2) Schwache, opioidhaltige Schmerzmittel

Opiumalkaloide:

Synthetische Opioide:

3) Starke, opioidhaltige Schmerzmittel

Opiumalkaloide:

Semisynthetische Opioide:

--------* Hydromorphon HCL hat den Vorteil, daß die Wirkung einer einmaligen Dosis 24 Stunden anhält.

Synthetische Opioide:

Bei chronischen Schmerzen sollten Schmerzmittel möglichst in retardierter Form (= mit verzögerter Wirkstofffreisetzung) und damit längerer Wirkzeit verabreicht werden.
Zur Vermeidung einer Abhängigkeit von potentiell suchterregenden Schmerzmittel (Gruppe 2 und 3) sollte (muß) die Einnahme nach festem Zeitschema entsprechend der Wirkzeit des verwendeten Schmerzmittels erfolgen.

Zur Bekämpfung unregelmäßiger und eher selten auftretender Durchbruchschmerzen (= Schmerzspitzen) kann zur Basismedikation (= Grundverordnung) bei Bedarf ein weiteres Schmerzm ittel gegeben werden.
Bei bereits auf retardiertes orales Morphin
(= morphiumhaltige Tabletten mit verzögerter Abgabe) eingestellten Patienten kommt dafür die schneller resorbierbare (= im Darm aufnehmbare) wäßrige Morphin-Lösung in Betracht, die von jedem Apotheker hergestellt werden kann.
Ist der Patient auf Buprenorphin mit dem Schmerzpflaster (Transtec®) eingestellt, so kann bei Schmerzspitzen zusätzlich die schnell resorbierbare
(= Aufnahme in den Körper) sublinguale (= unter der Zunge verabreichte) Form (z.B. Temgesic®) gegeben werden.
Wird die Basismedikation mit dem Schmerzpflaster Durogesic® (Fentanyl) durchgeführt, so können Schmerzspitzen mit ACTIQ® abgefangen werden, diese Fentanyl-Darreichungsform wird mit Hilfe eines speziellen Applikators über die Wangenschleimhaut inkorporiert
(= in den Körper/Organismus eingebracht).
Eine Kombination von Opioide
n soll wegen des Agonisten/Antagonisten-Problems (= teilweise gegenseitige Wirkungsaufhebung) unterbleiben.

Laut Bundesregierung (http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundhe itssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st) haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen und Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3.


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Aktualisiert: >19.03.2008</> kusb&
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